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Sicherheitsbeleuchtung

NotlichtHaben Sie sich schon Gedanken gemacht, was Sie tun werden, wenn an Ihrem Arbeitsplatz plötzlich das Licht ausgeht und Sie in völliger Dunkelheit sitzen? Ein seltener, aber nicht auszuschließender Fall, der nur für einen kurzen Moment, aber auch für einige Minuten oder längere Zeit eintreten kann!

Besonders in fensterlosen Räumen oder in Räumen, durch deren Fenster kein Außenlicht mehr dringt (Jahreszeit, Tageszeit), kann beim Ausfall der künstlichen Beleuchtung eine Gefährdung der Beschäftigten entstehen.

Jeder Mensch wird sich bei plötzlicher Dunkelheit unterschiedlich verhalten: ruhig, aufgeregt oder panikartig wird er den Ausgang suchen und auf dem Weg dorthin, mit den Gegebenheiten des Betriebes konfrontiert, den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt sein.

NotlichtschaltzentraleDie BGV A 1 "Grundsätze der Prävention" fordert in § 21.. (2) Der Unternehmer hat Maßnahmen zu treffen, die es den Versicherten bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen der Arbeitsplätze in Sicherheit zu bringen.

Auch die Arbeitsstättenverordnung fordert eine Sicherheitsbeleuchtung, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsplätze für die Arbeitnehmer nicht gewährleistet ist.

Wir sorgen durch Wartung und Service für die einwandfreie Funktion Ihrer Sicherheitsbeleuchtungen.